12. Mrz 2023
… Der Polizei und den Ordnungsämtern drohen deshalb jetzt eine unangenehme Zwickmühle. Schon seit dem 1. Oktober 2017 gilt in Österreich das sogenannte Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG), das im Volksmund als „Burka-Verbot“ bekannt wurde. Dagegen verstößt, wer „an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind.“ Als Faustregel galt und gilt der Grundsatz, dass das Gesicht vom Haaransatz bis zum Kinn erkennbar sein muss. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldbußen bis zu 150 Euro. …